Am Freitag hat der Bundestag die Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Die CSU-Landesgruppe hat sich für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Familienunternehmen eingesetzt. Bartholomäus Kalb, finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, im Interview.
Am Freitag hat der Bundestag die Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Die CSU-Landesgruppe hat sich für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Familienunternehmen eingesetzt. Bartholomäus Kalb, finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, im Interview.
Herr Kalb, warum ist die Reform der Erbschaftsteuer überhaupt nötig geworden?
Das Bundesverfassungsgericht sah verschiedene Regelungen des Erbschaftsteuerrechts als verfassungswidrig an, z.B. dass die Verschonungsregeln für Unternehmen auch bei der Übertragung von großen Betriebsvermögen gelten - ohne Prüfung, ob es überhaupt einer Verschonung bedarf. Allerdings hat das Gericht die Erforderlichkeit von Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen im Grundsatz bestätigt.
Bartholomäus Kalb
Foto: Henning Schacht - berlinpressphoto
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Wird begünstigtes Vermögen ab 26 Millionen Euro übertragen, muss sich der Erbe zukünftig einer Prüfung unterziehen, ob bei ihm ein Verschonungsbedarf besteht. Dies ist der Fall wenn bis zu 50 Prozent seines Privatvermögens nicht für die Zahlung der Erbschaftsteuer ausreichen. Alternativ kann er aber auch eine geringere Verschonung in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße beantragen. Zukünftig müssen auch mehr Unternehmen als bisher bei der Lohnsummenprüfung nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für die Befreiung von der Erbschaftsteuer erfüllen.
Wie wirkt sich die Reform auf die vielen Familienbetriebe in Bayern aus?
Die Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts bringen bei einigen Unternehmen zwangsläufig eine höhere Erbschaftsteuerbelastung mit sich. Die Belastung wird aber gegenüber dem Regierungsentwurf wesentlich verringert. Dies ist maßgeblich dem Einsatz der CSU-Landesgruppe zu verdanken. Zudem bleiben Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten von der Lohnsummenprüfung verschont. So wird auch in Zukunft die Mehrheit der Familienunternehmen und Handwerksbetriebe ohne Erbschaftsteuerbelastung an die nächste Generation übergehen können.