Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Grundsatzurteil klare Vorgaben für den Anspruch auf Sozialleistungen gemacht. Deutschland kann arbeitslosen und nicht arbeitsuchenden Zuwanderern aus anderen EU-Ländern beitragsunabhängige Sozialleistungen wie Hartz-IV-Leistungen verweigern. Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt begrüßte die Entscheidung als „gutes Signal“: „Die Entscheidung des EuGH ist wichtig wie richtig. Nicht jeder, der nach Deutschland kommt, hat Anspruch auf Sozialleistungen. Wer in Deutschland Sozialleistungen bekommt, muss gewisse Bedingungen erfüllen. Andernfalls kann man von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.“ Hasselfeldt hob hervor, dass mit dem Urteil auch die Akzeptanz der Freizügigkeit in Europa steige, „denn die Akzeptanz schwindet drastisch, wenn der Eindruck besteht, jeder EU-Bürger könne nach Deutschland kommen und habe sofort Anspruch auf Sozialleistungen.“ Gerda Hasselfeldt betonte: „Das Urteil ist eine gute Nachricht für unsere Sozialsysteme und für unsere Gerichte. Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Sozialtourismus.“
Der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Landesgruppe Stephan Stracke sagte: „Sozialmissbrauch unter dem Deckmantel der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist rechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof hat die bestehenden Leistungsausschlüsse für Hartz-IV-Leistungen für Unionsbürger bestätigt. Das zeigt: Die CSU-Landesgruppe lag mit der Anfang des Jahres angestoßenen öffentlichen Debatte zur Armutsmigration goldrichtig.“ Stracke wies darauf hin, dass im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nunmehr zu prüfen sei, ob im deutschen Sozialhilferecht weiterer gesetzlicher Änderungsbedarf bestehe, um Sozialmissbrauch wirkungsvoll zu vermeiden. „Hierzu hat sich die Bundesregierung auf unseren hartnäckigen Druck hin im Sommer selbst verpflichtet“, sagte Stracke.
Die CSU-Landesgruppe hatte die Debatte zum Missbrauch der Sozialsysteme Anfang des Jahres bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth angestoßen. In der vergangenen Sitzungswoche wurden in der Folge der Debatte zum Sozialmissbrauch Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes im Bundestag beschlossen: „Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal, dass Betrug und Missbrauch nicht geduldet werden“, sagte die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz in der Bundestagsdebatte. Deshalb werde beispielsweise künftig der Bezug von Kindergeld an die Angabe der Steueridentifikationsnummer geknüpft. Gegen diejenigen, die das deutsche Recht missbrauchen oder betrügen, sollen befristete Wiedereinreisesperren möglich sein. Außerdem werde das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche in Deutschland auf sechs Monate befristet und die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit verschärft.
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