Abstimmung über die Verlängerung des griechischen EFSF-Hilfsprogramms

Heute hat der Deutsche Bundestag die Verlängerung des Hilfspakets für Griechenland beschlossen. Mit der heutigen Entscheidung fließen keine Gelder. Dies geschieht erst, wenn Reformschritte durch die griechische Regierung nachweislich fortgesetzt werden.

Worüber hat der Bundestag genau abgestimmt?

„Es geht nicht um neue Milliarden für Griechenland. Es geht nicht um irgendwelche Veränderungen in diesem Programm, sondern es geht darum zusätzlich Zeit zur Verfügung zu stellen, um dieses Programm erfolgreich abzuschließen“, unterstrich Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in der heutigen Bundestagsdebatte. Das Programm für die griechischen Finanzhilfen ist um vier Monate verlängert worden. Der Deutsche Bundestag stimmte heute der Verlängerung des 2012 vereinbarten Hilfsprogramms bis Ende Juni zu. Die Koalitionsfraktionen und die Opposition stimmten mehrheitlich für die Programmverlängerung.
Nach den Wahlen in Griechenland wies die griechische Regierung zum Teil den Reformkurs zurück und wollte Sparmaßnahmen hinter sich lassen. Nach intensiven Verhandlungen hat die griechische Regierung jedoch Reformvorschläge vorgelegt. Nach der Prüfung durch die Troika (Europäische Zentralbank, Internationaler Währungsfonds, Europäische Kommission), die Euro-Finanzminister und die Bundesregierung hat nun auch der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Programms zugestimmt.

Kann Athen nun automatisch weitere Hilfsgelder nutzen?

Nein, die Gelder liegen zunächst auf Eis. Ziel der Programmverlängerung ist der erfolgreiche Abschluss der laufenden Programmüberprüfung auf Basis der bestehenden Vereinbarung. Auch die CSU-Landesgruppe hatte in einem eigenen Beschluss festgehalten, dass der Reformkurs fortgesetzt werden müsse: „Bis Ende April ist eine Programmüberprüfung durch die Troika vorgesehen. Die Auszahlung der verbleibenden Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. Euro erfolgt nicht automatisch mit der Programmverlängerung, sondern kann erst nach einem erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung vollzogen werden“, heißt es in dem Beschluss.

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