Bargeldloser Zahlungsverkehr innerhalb der EU wird vereinfacht
Die christlich-liberale Koalition hat im Finanzausschuss das SEPA-Begleitgesetz beschlossen und dabei für wichtige Übergangsregelungen gesorgt, die Verbrauchern und Wirtschaft in Deutschland die Umstellung auf die neuen europäischen Überweisungen erleichtern. Hierzu erklären der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer:
„Der christlich-liberalen Koalition ist es gelungen, bei der Gestaltung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs das Interesse der Bürger an gewohnt einfachen Instrumenten und Verfahren durchzusetzen.
Die europäische SEPA-Verordnung ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum ab dem 1. Februar 2014 einheitliche Anforderungen erfüllen müssen. Deshalb müssen auch die in Deutschland gebräuchlichen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab dem 1. Februar 2014 den SEPA-Formaten genügen.
Mit dem SEPA-Begleitgesetz bringen wir nun wichtige Regelungen auf den Weg, um eine reibungslose Umstellung der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Wirtschaft und der Kreditinstitute von den vertrauten Zahlverfahren auf die europaweit einheitliche SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung zu gewährleisten.
So machen wir mit dem SEPA-Begleitgesetz von einzelnen Übergangsbestimmungen der EU-Verordnung Gebrauch. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Neuerungen einzustellen, erhalten sie die Möglichkeit, die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 weiter zu verwenden. Banken und Sparkassen dürfen für ihre Privatkunden bis zu diesem Zeitpunkt die Kontokennungen bei Inlandszahlungen kostenlos in das neue IBAN-Format umwandeln. Wir erwarten von der Kreditwirtschaft, dass sie die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen frühzeitig über die anstehenden Änderungen informiert und sie bei der Umstellung auf SEPA aktiv unterstützt.
Auch das im Handel übliche Elektronische Lastschriftverfahren soll aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden können. Handel und Kreditwirtschaft sollten diese Übergangsfrist nutzen, um ein praktikables Nachfolgeprodukt für das elektronische Lastschriftverfahren auf Basis der SEPA-Lastschrift zu entwickeln.
Mit SEPA werden Zahlungen in Euro in das europäische Ausland künftig genauso einfach und kostengünstig wie im Inland. Die europäische Integration geht nach der Euro-Bargeldeinführung mit der Vereinheitlichung des bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehrs einen weiteren Schritt voran.“
Hintergrund:
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ oder den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ziel dieses Vorhabens ist die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb der EU, wodurch inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas einfacher, schneller und damit effizienter werden.
Am 31. März 2012 ist die europäische SEPA-Verordnungin Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 einheitlichen rechtlichen und technischen Anforderungen im europäischen Zahlungsraum genügen müssen. Deshalb können auch die in Deutschland gebräuchlichen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr genutzt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind entsprechende bargeldlose Zahlungen grundsätzlich nur noch im Wege der SEPA-Überweisung und -Lastschrift möglich.
Mit dem SEPA-Begleitgesetz macht Deutschland von einzelnen Übergangsbestimmungen der EU-Verordnung Gebrauch, um die SEPA-Umstellung für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. So erhalten Privatkunden die Möglichkeit, die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 weiter zu verwenden. Banken und Sparkassen dürfen ihren Privatkunden bis zu diesem Zeitpunkt für Inlandszahlungen Konvertierungsdienstleistungen für Kontokennungen kostenlos zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um Programme, die die wie üblich eingegebene Kontonummer und Bankleitzahl „im Hintergrund“ in das neue IBAN-Format umwandeln. Kundinnen und Kunden bemerken von dieser Umwandlung nichts.
Ab dem 1. Februar 2016 gilt dann ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN (International Bank Account Number). Auch das in Deutschland übliche Elektronische Lastschriftverfahren soll aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden können. Die SEPA-Umstellung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Kredit- und EC-Karten werden beim turnusgemäßen Kartenaustausch mit der neuen IBAN-Kennzeichnung versehen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 8. November vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 14. Dezember 2012 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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