Es ist ein klares Signal, das die Abgeordneten mit der Verlängerung der sieben Bundeswehrmandate senden: Deutschland bleibt - unabhängig von Wahlen oder Regierungsbildung - außen- und sicherheitspolitisch verlässlich. In namentlicher Abstimmung votierten sie mit breiter Mehrheit für die Verlängerung der Auslandseinsätze um jeweils drei Monate.
„Solange der IS seine Schreckensherrschaft nicht vollständig beendet hat, solange müssen wir unseren Beitrag zur Bekämpfung dieser Terrorgruppe leisten“, machte Florian Hahn (CSU) in seiner Rede zur Beteiligung der Bundeswehr an der Anti-IS Allianz deutlich. Der verteidigungspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe dankte zugleich den Soldatinnen und Soldaten für ihren wertvollen Dienst in schwierigen Zeiten und in einer gefährlichen Lage. Der Anti-IS Einsatz ist eines der sieben Mandate, die zum Ende des Jahres beziehungsweise Ende Januar 2018 auslaufen und dessen Verlängerung deshalb nötig wurde.
Ein weiteres Mandat, das zur Verlängerung anstand, ist der Einsatz der Bundeswehr im Nordirak. Hier liegt der deutsche Schwerpunkt in der Ausbildungsunterstützung und Stabilisierung des Landes, Es komme jetzt darauf an, erklärte Reinhard Brandl (CSU) in seiner Rede, den Menschen in den zurückeroberten Gebieten das Vertrauen und die Sicherheit zu geben, dass sie dort eine bessere Zukunft und bessere Lebensbedingungen haben als unter der Gewaltherrschaft des „Islamischen Staates“. „Wir wollen die Menschen im Irak nicht im Stich lassen und dürfen unsere bisher im Kampf gegen den IS erreichten Erfolge nicht leichtsinnig gefährden,“ so Brandl.
Verlängerung erst einmal für drei Monate
Bei den sieben Mandaten handelt es sich um einige der größten und wichtigsten Auslandseinsätze der Bundeswehr. Jetzt wurden sie – mit breiter Mehrheit in namentlicher Abstimmung – erst einmal für drei Monate verlängert: Im Frühjahr soll der Bundestag dann über die eigentliche Verlängerung und mögliche Änderungen bei Truppenstärke oder Auftrag entscheiden. Am Kern der Einsätze ändert sich erst einmal nichts. Einsatzauftrag, Einsatzgebiet, rechtliche Grundlagen, Personalobergrenze und einzusetzende Fähigkeiten bleiben gleich.
Die Missionen im Einzelnen
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