Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann in der Bundestagsdebatte zum Bevölkerungsschutz vor potenzielle Terrorgefahr, 18.1.2024:

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 

Gerade wenn man sich das letzte Jahr anschaut, muss man sagen, dass sich für unser Land in Sachen Terrorbedrohung sehr viel ganz gefährlich verschoben hat. Das Jahr 2023 hatte mit zwei festgenommenen Iranern begonnen, die einen Giftstoffanschlag geplant hatten – das Ganze fand in Castrop-Rauxel statt –, und endete mit den vereitelten Anschlagsplänen auf den Kölner Dom. Deswegen zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an alle Verfassungsschutzbehörden und an alle Sicherheitsbehörden dieses Landes, die großartige Arbeit leisten!

Diese dramatische Verschiebung, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt aber auch, dass wir am Ende des Tages im Instrumentenkasten unserer Verfassungsschutzbehörden und unserer Sicherheitsbehörden eigentlich alle Instrumente haben müssen, die man verfassungsgemäß einsetzen kann. Stuhlkreise und wohlfeile Argumente alleine, warum dies nicht geht und das nicht geht, werden am Ende des Tages nicht reichen.

Deswegen wollen wir für das BfV die Befugnis zur Onlinedurchsuchung zur Abwehr dringender Gefahren. Für das BKA wollen wir zum Beispiel die Auswertung gespeicherter Kommunikation im Rahmen der TKÜ, und zwar zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, um den Bogen mal etwas weiter zu spannen. Und ja, wir wollen eine rechtssichere Vorgabe zur Speicherung von IP-Adressen. Es ist angeklungen: Die Entscheidung des EuGH vom 20. September 2022 gibt sehr wohl einen Spielraum und setzt die Voraussetzungen zwar eng, aber doch klar fest, unter denen dieses Mittel zum Einsatz kommen kann.

Wenn Sie sich jetzt mal die Abläufe des Sachverhalts in Castrop-Rauxel vor Augen führen, müssen Sie feststellen: Das ist eigentlich unabdingbar. Denn dort war es so, dass der Zugriff am Ende des Tages ausschließlich dem Zufall überlassen war, nämlich aufgrund des Umstandes, dass einer der beiden Täter eine Telefonkarte benutzt hat, dessen Anbieter zufälligerweise bis zu sieben Tage Verbindungsdaten speichert. Hätte er einen anderen Anbieter gewählt oder wären die Ermittler auch nur einen Tag später dran gewesen, wäre dieser Sachverhalt nicht aufzuklären und der Anschlag nicht zu verhindern gewesen.

Ein weiterer Punkt ist mir wichtig, meine Damen, meine Herren: Es geht eben auch – weil wir übergreifend denken – um die Bekämpfung von Kinderpornografie. Da ist es auch zu wenig, wenn Sie sagen: Das geht nicht. – Es geht sehr wohl. Man muss sich mal vor Augen führen: 2022 gab es 5 614 Hinweise auf Kinderpornografie im Netz, die nicht weiterverfolgt werden konnten, weil die Verbindungsdaten nicht mehr aufzufinden waren.

Das ist ein Grund, warum wir das auch in unseren Antrag aufgenommen haben. Darüber würden wir gern weiterhin mit Ihnen reden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
 

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