Die Koalition lässt die Wirtschaft in der Corona-Krise nicht alleine: Arbeitnehmer in Deutschland sollen durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Das hat der Bundestag am Freitag in einem beispiellosen Schnellverfahren beschlossen.

„Die Coronakrise bringt uns und unser Land in eine außergewöhnliche Situation. Die Dynamik der Entwicklung ist hoch, und die Auswirkungen sind tiefgreifend. Wir dürfen den Entwicklungen nicht hinterherlaufen, wir müssen Schritt halten. Jetzt sind Achtsamkeit, Verantwortung für sich und das Umfeld und allem voran gesellschaftlicher Zusammenhalt gefragt“, stellte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB, klar.

Aus dieser Coronakrise dürfe jetzt keine tiefgreifende Wirtschaftskrise werden, so Stracke. Er blicke dabei gerade nach Bayern und Baden-Württemberg. „Ich denke aber auch an China: Die Lieferketten sind unterbrochen, die Exporte nach China sind massiv eingebrochen. Blicken wir nach Italien: Dort gibt es eine breite Wertschöpfungskette gerade in den Bereichen Automobil, Aluminimum, Fenster und vielem mehr. Und wir wissen nicht, was beispielsweise bei den Grenzgängern im Bereich Elsass-Lothringen passiert. Wenn man ins Inland blickt, dann sieht man, wie leergefegt Hotels, Gastronomiebetriebe und viele andere Dienstleistungsbereiche tatsächlich sind“, warnte der CSU-Politiker.

Zugang zu Kurzarbeitergeld wird deutlich erleichert

Jetzt gehe es darum, durch einen schnellen und einfachen Zugang zum Kurzarbeitergeld und weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel Steuerstundungen oder Überbrückungskredite, Liquidität zu sichern. „Beim Kurzarbeitergeld reaktivieren wir die Instrumente aus der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. Sie haben sich damals bewährt und werden auch heute eine wichtige Hilfe sein. Wir erleichtern den Zugang zum Kurzarbeitergeld, insbesondere auch für Leiharbeitnehmer, und ermöglichen den Unternehmen die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit“, betonte Stracke.

Ab April sollen mehr Unternehmen als bisher Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

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