Der Bund unterstützt Länder und Kommunen beim qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung. 5,5 Milliarden Euro werden für die Steigerung der Qualität in den Einrichtungen und die Entlastung der Eltern bei den Gebühren auf den Weg gebracht.
Ein großes Paket für Familien
In dieser Woche wurde im Bundestag der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-Kita-Gesetz beschlossen. „Das Ergebnis sind 5,5 Milliarden Euro für eine Verbesserung der Qualität und Beitragsfreiheit im Bereich der Kinderbetreuung und Kindertagespflege“, sagte Silke Launert (CSU). In den nächsten vier Jahren werde diese Summe an Länder und Kommunen gezahlt. Das habe es so vorher noch nie gegeben. Für die Verteilung der Mittel seien dann aber – wie es der Föderalismus vorschreibe – die Länder zuständig.
„Mit dem Gesetz werden viele Erwartungen geweckt“, so Silke Launert. Ursprünglich wollte der Koalitionspartner, die SPD, die Länder mit 3,5 Milliarden Euro unterstützen, um eine Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung der unter 6-Jährigen. „Die Union hat gesagt, wir wollen aber auch Qualität“, betonte Launert. Und so hätten sich beide Komponenten im Koalitionsvertrag wiedergefunden, mit entsprechend mehr Geld, also mit 5,5 Milliarden Euro.
Mit diesem Geld könne nun auch eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels gerade für die Ein- bis Zweijährigen erreicht werden, aber auch die individuelle Beschäftigung mit jedem einzelnen Kind müsse von Interesse sein.
Länder verteilen Mittel eigenständig
Der Bund stellt die Mittel bis 2022 zur Verfügung, 2019 sind es zunächst 500 Millionen Euro. Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots, einen guten Erzieher-Kind-Schlüssel und die kindgerechte Ernährung. Mit dem Gesetz sollen Eltern auch bei den Gebühren durch eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien entlastet werden. Die Länder können selbst entscheiden, wie sie die Gelder verwenden und welchen Schwerpunkt sie setzen.
Für das Gute-Kita-Gesetz ist anders als beim Digitalpakt für Schulen keine Grundgesetzänderung erforderlich. Die Länder bekommen die 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen. Damit das Geld aber tatsächlich in die Kinderbetreuung fließt und nicht zweckentfremdet wird, wurde mit allen 16 Ländern eine Zielvereinbarungen ausgehandelt.