Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Inkassodienstleister erfüllen eine wichtige Aufgabe im Bereich der außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung. Sie führen jährlich Milliardenbeträge zurück, davon profitiert gerade der Mittelstand, auf dem unser Wohlstand fußt. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Verbraucher in der Vergangenheit gerade bei Kleinforderungen überzogenen Inkassogebühren ausgesetzt sahen, die die Hauptforderung deutlich übersteigen konnten. Diesen Missstand werden wir mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beseitigen, indem wir die Gebühren für Kleinstforderungen und unbestrittene Forderungen deutlich reduzieren. Das halten wir für gerechtfertigt, denn solche Forderungen werden in der Praxis im automatischen Verfahren bei geringem Aufwand bearbeitet. Bei einer Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten werden die Kosten künftig auf die Rechtsanwaltsgebühr begrenzt. Das ist sachgerecht, weil die Beauftragung allein in den Händen des Gläubigers liegt.

Die CSU im Bundestag setzt sich schon seit langem für einen angemessenen Verbraucherschutz ein. Deshalb fordern wir in naher Zukunft weitere Verbesserungen im Inkassoverfahren. Insbesondere in Fällen des Identitätsdiebstahls brauchen wir endlich wirksame Mechanismen, die verhindern, dass Verbraucher mit unberechtigten Forderungen drangsaliert werden.“

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