Rentenangleichung trägt zur Vollendung der deutschen Einheit bei
Der Bundestag hat heute das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West und das Abschmelzen der Hochwertung der Ostentgelte wird nunmehr am 1. Januar 2018 beginnen und im Jahre 2025 abgeschlossen werden. Mit der schrittweisen Ost-West-Rentenangleichung erreichen wir in den kommenden Jahren endlich die Renteneinheit in ganz Deutschland.
Es ist gut, dass der Vorschlag aufgegriffen wurde, den Anpassungsprozess etwas zu entzerren. Denn das senkt die Kosten erheblich. Allein dadurch, dass sich die Löhne und Gehälter in dieser Zeit weiter angleichen, werden die Kosten deutlich geringer ausfallen als zunächst angenommen. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren darauf geachtet, dass es bei künftigen Rentenanpassungen in Bezug auf den Rentenwert zu keinen Benachteiligungen gegenüber der geltenden Anpassungsregelung kommt. Es ist zu begrüßen, dass sich der Bund mit über zwei Milliarden Euro an den Kosten der Rentenangleichung beteiligt.“
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