Transparenz schaffen bei Wirtschaftskriminalität durch Ausschließen von strafbar gewordenen Unternehmen von öffentlichen Auftragsvergaben.

Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Barbara Lanzinger MdB:

Karl Holmeier: „Mit diesem wichtigen letzten Baustein vervollständigen wir die Modernisierung des Vergaberechts und sorgen für mehr Transparenz und fairen Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Öffentliche Auftraggeber können künftig leichter nachprüfen, ob Unternehmen sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht haben und sie gegebenenfalls von der Auftragsvergabe ausschließen. Klar ist aber auch: Das Wettbewerbsregister soll Wirtschaftskriminalität bekämpfen helfen und nur die schwarzen Schafe treffen. Deshalb haben wir darauf geachtet, dass Ordnungswidrigkeiten erst ab einer Bußgeldhöhe ab 50.000 Euro eingetragen werden. Wer Maßnahmen zur Selbstreinigung trifft, kann sich vorzeitig aus dem Register löschen lassen und muss dafür nur die wirklich notwendigen Verwaltungskosten bezahlen. Dies schützt insbesondere kleinere Unternehmen vor zu großen Belastungen. Das ist ein Verhandlungserfolg der Union und vor allem der CSU.

Barbara Lanzinger: „Das Wettbewerbsregister kommt allen Unternehmen zugute, die sich an Recht und Gesetz halten. Fairness bei der Auftragsvergabe ist auch für die öffentliche Hand wichtig, denn das Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen an private Unternehmen beträgt jährlich über 300 Milliarden Euro. Die Eintragung in das Register ist eine sensible Angelegenheit für betroffene Unternehmen – deshalb haben wir darauf geachtet, dass die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet ist.“

Hintergrund: Das Wettbewerbsregistergesetz wurde am 1. Juni 2017 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. 2016 wurden bereits das Vergaberechtsmoder­nisierungsgesetz sowie die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Deutschen Bundestag verabschiedet, mit dem Vergabeverfahren deutlich effizienter, einfacher und flexibler gemacht wurden. Kleine und mittlere Unternehmen können leichter an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Wettbewerb, Transparenz und die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sind sichergestellt.

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