Zum Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Wer Frauen in das Dekolleté oder unter den Rock fotografiert hat, ist bislang straffrei davongekommen, obwohl er die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen massiv verletzt hat. Für die Opfer war das eine unerträgliche Situation. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen stellen wir Upskirting und Downblousing deshalb endlich unter Strafe. Täter müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Besonders wichtig ist mir, dass wir den Tatbestand, anders als noch im Entwurf des BMJV vorgesehen, im Abschnitt über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verankern. Uns muss allen klar sein: Upskirting ist keine Bagatelle, sondern eine handfeste Sexualstraftat.“

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