Der Deutsche Bundestag hat heute im Zuge des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Verbesserungen zum Unterhaltsvorschuss verabschiedet. Hierzu erklären der Sprecher des Arbeitskreises der CSU-Landesgruppe für Arbeit und Soziales, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stephan Stracke und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss, Gudrun Zollner:

Stephan Stracke: "Die Unterstützung der Alleinerziehenden liegt der CSU schon immer am Herzen. Mit der Erweiterung des Unterhaltsvorschusses können ab 1. Juli 2017 nun alle Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr einen staatlichen Vorschuss erhalten, wenn der Unterhaltspflichtige keine ordnungsgemäßen Zahlungen leistet. Von der Neuregelung werden 120.000 Kinder profitieren."

Gudrun Zollner: "Das ist eine große Verbesserung für Alleinerziehende und ihre Kinder. Die Bundesländer müssen aber mehr Anstrengungen unternehmen, um das Geld wieder vom Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Bayern ist dabei bereits jetzt bundesweit vorbildlich."

 

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