Zum Kabinettsbeschluss eines Gesetzes zum verbesserten Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Der Schutz der Persönlichkeit ist für uns selbstverständlich. Unser Strafrecht wird die digitale Welt stärker ins Visier nehmen. Aufnahmen von Toten nach Unfällen und die Verbreitung sind künftig strafbar. 

Die Strafbarkeit des sogenannten Upskirting war bislang an der Rechtsprechung gescheitert, da Frauen in der Öffentlichkeit fotografiert und nicht unsittlich berührt worden waren. Wir hatten schon bei der Sexualstrafreform das Bundesjustizministerium aufgefordert, diesen untragbaren Zustand zu ändern. Wer auf der Straße die Intimsphäre von Frauen angreift, muss strafrechtlich verfolgt werden können. Das gilt ebenso für Schaulustige, die nach Unfällen Fotos von Verstorbenen machen."  

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