Zur Gutscheinlösung im Veranstaltungsrecht können Sie den rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

„Seit Wochen sind Theater, Kinos und Schwimmbäder geschlossen. Sportveranstaltungen entfallen, Konzerte werden abgesagt, Einnahmen fallen vollständig weg. Grundsätzlich müssen wir daran festhalten, dass Kunden einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises haben. Wir dürfen die Krise nicht allein auf den Schultern der Verbraucher abladen. Tatsächlich können aber viele Veranstaltungsunternehmen die Masse der Rückzahlungsansprüche nicht stemmen, es drohen zahlreiche Insolvenzen. In der Folge könnte auch der Erstattungsanspruch der Verbraucher nicht bedient werden.
 
Deswegen brauchen wir einen Kompromiss. Um den Erstattungsanspruch der Kunden zu schützen, müssen wir die Zahlungsfähigkeit der Veranstalter gewährleisten. Das erreichen wir, indem Unternehmen neben staatlichen Liquiditätsmaßnahmen auch die Möglichkeit gegeben wird, vorrübergehend Gutscheine anstelle einer Erstattung der Eintrittspreise auszugeben. Veranstaltern verschaffen wir so wertvolle Zeit, um die Krise zu überstehen. Es muss aber klar sein, dass es sich dabei nur um einen Zahlungsaufschub handelt. Spätestens Ende 2021 müssen die Gutscheine vollständig ausbezahlt werden, sofern sie bis dahin nicht eingelöst wurden. Wenn es im Einzelfall für einen Verbraucher unzumutbar ist, einen Gutschein anzunehmen, muss der Ticketbetrag sofort erstattet werden.“

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