Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, erklärt anlässlich der Festnahme des tatverdächtigen Hackers:

"Das Strafmaß für derart weitreichende Eingriffe in die Privatsphäre müssen wir kritisch überprüfen. Wenn der massenhafte Datendiebstahl eines 20-jährigen
Tatverdächtigen zulasten von rund 1.000 Mandatsträgern, Prominenten und Journalisten aus Ärger über deren Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren geahndet wird, der Ladendiebstahl hingegen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, besteht ein deutlicher Wertungswiderspruch. Wir brauchen außerdem eine klarstellende Regelung, die sicherstellt, dass auf heranwachsende Täter regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.
Erfreulich ist jedoch, wie gut die beteiligten Polizeibehörden, das Bundeskrimianalamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die
Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet haben.  Schnelle und effiziente Aufklärung ist gerade bei derartigen Straftaten besonders wichtig."
 

Druckversion