Wir schaffen Wachstumsperspektiven
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften verabschiedet. Hierzu erklären der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb MdB, sowie der Obmann der Unionsfraktion im Finanzausschuss, Dr. h.c. Hans Michelbach MdB:
„Der Finanzausschuss hat heute beschlossen, ein zentrales steuerliches Hemmnis bei der Kapitalausstattung von Unternehmen zu beseitigen. Verlustvorträge können zukünftig auch bei einem Wechsel von Anteilseignern erhalten bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Damit werden für Körperschaften die Möglichkeiten zur steuerunschädlichen Kapitalbeschaffung sinnvoll erweitert und die Attraktivität von Deutschland als Innovationsstandort verbessert. Neben der Gewinnung von Eigenkapital bei innovativen Unternehmen erleichtert die Regelung auch die Kapitalzufuhr bei Sanierungsfällen und die Übertragung von Familienunternehmen in neue Hände. Gleichzeitig werden Vorkehrungen getroffen, um missbräuchliche Gestaltungen, wie die Nutzung nicht selbst verursachter Verluste, zu vermeiden“, sagt Bartholomäus Kalb.
„Die CSU-Landesgruppe setzt sich seit langem dafür ein, die Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer in Deutschland zu verbessern. Mit ihren Ideen treiben sie den Fortschritt voran und sorgen so für eine weiter wachsende Wirtschaft und neue Arbeitsplätze. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen mindern wir einen Standortnachteil Deutschlands für junge und innovative Unternehmen und erleichtern die Kapitalzufuhr in der für junge Unternehmen entscheidenden Wachstumsphase. Die Unternehmen erhalten Planungssicherheit und schaffen Wachstumsperspektiven, aus denen letztendlich neue Arbeitsplätze, höhere Gewinne und steigende Steuereinnahmen hervorgehen werden“, sagt Dr. h.c. Hans Michelbach.
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