Kalb: Krönender Abschluss einer haushaltspolitisch überaus erfolgreichen Legislaturperiode. Bis 2021 keine neuen Schulden, Schuldenstandsquote verringert und wo sinnvoll, Ausgaben gesteigert.

Das Bundeskabinett hat heute den Bundeshaushaltsplan 2018 und den Finanzplan bis 2021 beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Der heute beschlossene Haushaltsentwurf markiert den krönenden Abschluss einer haushaltspolitisch überaus erfolgreichen Legislaturperiode. Wir haben keine neuen Schulden mehr gemacht und die Schuldenstandsquote kontinuierlich zurückgeführt. Gleichzeitig haben wir die Investitionsausgaben um fast 50 Prozent gesteigert, die Ausgaben für Bildung und Forschung um knapp 30 Prozent, die Ausgaben für Innere und Äußere Sicherheit um fast 20 Prozent und die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit und Äußeres um über 40 Prozent. Darüber hinaus hat der Bund Länder und Kommunen in Milliardenhöhe entlastet.

Das zeigt, dass nur eine unionsgeführte Bundesregierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern steht. Daher wollen wir die ab 2019 in der Haushaltsplanung ausgewiesenen Spielräume von knapp 15 Milliarden Euro auch nutzen, um diejenigen, denen wir diese maßgeblich zu verdanken haben, über eine umfassende Einkommensteuerreform entlasten. Die CSU-Landesgruppe hat ihr Konzept mit einem Abbau des Mittelstandsbauchs, einem weiteren Abbau der kalten Progression und der schrittweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits vor einem knappen Jahr vorgelegt. Inzwischen sind nahezu alle bis hin zur SPD mehr oder weniger darauf eingeschwenkt. Ich bedaure nur, dass sich die SPD am Ende doch nicht zu einer Entlastung aller Leistungsträger durchringen konnte. Eine echte Entlastung gibt es aber nur, wenn Alle davon profitieren. Steuererhöhungen für vermeintliche Gutverdiener in Zeiten von Haushaltsüberschüssen, wie von der SPD gefordert, sind leistungsfeindlich und schädigen die mittelständische Wirtschaft.

Zusätzliche Spielräume müssen in der kommenden Wahlperiode auch dafür genutzt werden, um Müttern vor 1992 geborener Kinder endlich auch ein drittes Jahr Erziehungszeit bei der Rente anzuerkennen. Es handelt sich um ein Gebot der Gerechtigkeit, die Mütter der Kinder, die heute unsere Überschüsse erarbeiten, an diesen genauso teilhaben zu lassen wie alle anderen Mütter.“

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