Menschen, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, profitieren von der guten wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land.
Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zwei Gesetzentwürfe zur Neufestsetzung der existenzsichernden Leistungen in der Grundsicherung und für Asylbewerber beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:
„Mit dem heutigen Beschluss geben die Koalitionsfraktionen grünes Licht für höhere Regelsätze ab 2017 in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Damit profitieren auch Menschen, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, von der guten wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land. Zugleich bessern wir beide Gesetzentwürfe im Detail nach.
Mit der Schaffung eines Darlehens mit Zuschusskomponente im Sozialhilferecht lösen wir ein Problem, das die rot-grüne Bundesregierung vor gut 10 Jahren geschaffen hat. Damals wurde der Zeitpunkt der Rentenauszahlung auf das Monatsende verschoben, um Kosten zu sparen. Das führte vor allem für Leistungsbezieher in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu Nachteilen, denen bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung standen, um den Bedarf in Höhe der zu erwartenden Rente bis zum Ende des Monats vorzufinanzieren. Hier hat sich die Praxis in der Vergangenheit mit Hilfslösungen beholfen, die auf Kritik gestoßen ist. Wir lösen das Problem und setzen damit einen Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages um.
Beim Asylbewerberleistungsgesetz schaffen wir die Grundlagen für abweichende Bedarfssätze, die niedrigere Geldleistungen und mehr Sachleistungen ermöglichen. Damit setzen wir entsprechende Festlegungen des Koalitionsausschusses von Mitte April 2016 um und sichern die bayerische Praxis bundesrechtlich ab. Daneben schärfen wir die Abgabenordnung nach, um auch Trägern der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Zweifeln am Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen einen automatischen Kontenabruf zu ermöglichen, der anderen Leistungsträgern bereits heute möglich ist. Durch das nunmehr vorgesehene obligatorisch zu verwendende elektronische Abrufverfahren wird im Ergebnis Leistungsmissbrauch verhindert. Die Änderungen finden deshalb meine volle Zustimmung.“