Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Paragraf 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz. Umfassend betreute Personen und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter können künftig von Bundestagswahlen nicht mehr ausgeschlossen werden. Wir haben im Koalitionsvertrag das Ziel des inklusiven Wahlrechts für alle verankert. Die derzeitige Regelung entspricht nicht den Gleichbehandlungsgrundsätzen unseres Grundgesetzes. Der Deutsche Bundestag sollte in seinen aktuellen Beratungen zur Wahlrechtsreform die inklusive Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen, um die Diskriminierung demokratischer Grundrechte zu beenden.“  

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