Am heutigen Freitag berät der Bundestag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand und die zulässige Neuvertragsmiete für die Mietpreisbremse sollen künftig anders berechnet werden. Der Betrachtungszeitraum soll von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Wir dämpfen damit die Mietpreise. Über solche punktuellen Maßnahmen hinaus erwarten wir vom Bundesministerium der Justiz jedoch endlich eine ganzheitliche Reform des Mietspiegelrechts. Nur so schaffen wir Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und ermöglichen einen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern.

Proteste gegen Mietwucher und Wohnungsnot in den Ballungsräumen dürfen wir nicht überhören. Die Menschen erwarten zu Recht von der Politik
eine Lösung. Exzesse wie der verfassungswidrige Mietendeckel in Berlin sind jedoch keine Lösung, im Gegenteil sie verschärfen die Lage für Mieter. Solche  planwirtschaftlichen Methoden verhindern sinnvolle Maßnahmen zum Wohnungsbau und zur Dämpfung der Mietpreise. 

Bayern und die CSU im Bundestag stehen zum Mieterschutz, ohne dabei die Eigentumsrechte von Vermietern zu missachten. Wir begrüßen daher die Bundesratsinitiative der bayerischen Staatsregierung, die Mieter besser vor einem wucherischen Anstieg der Mieten schützt. Schwarze Schafe unter Vermietern, die die Not von Menschen ausnutzen, sollten mit höheren Bußgeldern rechnen." 
 

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