Heute hat das Bundeskabinett die Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,35 Euro wird ab dem nächsten Jahr in vier Schritten angehoben und steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro an. Rund zwei Millionen Arbeitnehmer profitieren und haben mittelfristig über einen Euro pro Stunde mehr in der Tasche als heute. Das begrüße ich ausdrücklich. Mit der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung setzt Bundesminister Hubertus Heil den Beschluss der Mindestlohnkommission von Ende Juni 2020 um. Das zeigt: Die Kommission der Tarifpartner ist der richtige Weg zur Bestimmung der Höhe des Mindestlohns, gerade auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Für uns gilt: Die Lohnfindung ist und bleibt Sache der Tarifpartner. Eine Politisierung des Mindestlohnes lehnen wir ab.“
 

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