Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich attraktiver zu gestalten.
Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:
„Wir wollen einen Mentalitätswechsel für freiwilliges längeres Arbeiten erreichen. In einer alternden Gesellschaft müssen wir den Arbeitsmarkt nicht vor älteren Arbeitnehmern schützen, sie werden vielmehr zunehmend gebraucht. Wir setzen uns deshalb mit Nachdruck dafür ein, das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich attraktiver zu gestalten. Der Flexi-Bonus, den wir als Union in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt haben und mit dem wir an die vor zwei Jahren beschlossenen Erleichterungen bei befristeten Arbeitsverträgen nach der Regelaltersgrenze anknüpfen, ist ein Paradigmenwechsel und ein klares Signal, dass sich längeres Arbeiten im Rentenalter lohnt.
Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze wird deutlich verbessert. Künftig sind Teilrenten und Hinzuverdienst flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Damit stärken wir flexible Übergänge in den Ruhestand. Jahrelang wurde über die Einführung von Kombirenten diskutiert: Wir führen sie ein. Daneben stärken wir im Bereich der Prävention und der Rehabilitation die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das Gesetzespaket gab es überwiegend Zustimmung in der vorgestern durchgeführten Expertenanhörung. Der Gesetzentwurf durchläuft das parlamentarische Verfahren ohne jede Änderung. Das zeigt: Aus der intensiven und konstruktiven Vorarbeit der Fachpolitiker der Koalition ist ein sehr guter und ausgewogener Gesetzentwurf geworden.“
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