Der Deutsche Bundestag wird morgen abschließend über die neuen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beraten (Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes). Hierzu können Sie den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Georg Nüßlein wie folgt zitieren:

„Weidetiere sind dem Wolf im Regelfall chancenlos ausgeliefert. Deshalb ist Gegensteuern auch ein Gebot des Tierschutzes. Es steht zu befürchten, dass sich der Wolfsdruck auf Weidetiere weiter verschärft, auch weil vielerorts ,Wald-vor-Wild-Strategien‘ dazu führen, dass Wildbestände dezimiert werden. Wild ist die natürliche Nahrungsgrundlage des Wolfes. Wir sorgen durch die Gesetzesänderung jetzt für mehr Realitätssinn beim Artenschutz. Gleichzeitig bleibt unser Ziel ein aktives, vorausschauendes Bestandsmanagement."

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