Die Verbesserungen haben wir in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt.
Heute hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
„Längeres Arbeiten im Rentenalter wird sich künftig lohnen. Mit dem sogenannten Flexi-Bonus für Rentner jenseits der Regelaltersgrenze schaffen wir die Möglichkeit, die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung für sich zu aktivieren. Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen vollständig. Zwar zunächst befristet auf fünf Jahre, die Entfristung bleibt aber unser Ziel. Das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird damit künftig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich attraktiver. Beide Verbesserungen haben wir in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt.
Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze wird deutlich verbessert. Wir wollen flexible Übergänge in den Ruhestand. Wir wollen Teilzeitarbeit und Teilrenten besser als heute miteinander verzahnen. Deshalb haben wir das geltende Hinzuverdienstrecht deutlich vereinfacht. Anstelle der starren Stufen bei Teilrenten gilt künftig eine flexible Anrechnungsregelung. Das ist für die Menschen gerechter und transparenter. Gleichzeitig leisten wir mit dem neuen Modell einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung.
Daneben stärken wir im Bereich der Prävention und der Rehabilitation die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit der gesetzgeberischen Umsetzung des Abschlussberichts der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vom 10. November 2015 durch die Bundesregierung ist nun der Weg frei für die parlamentarischen Beratungen des Gesetzespakets, die noch im September beginnen werden.“
Druckversion