Ich freue mich für die zahlreichen Arbeitnehmer, die von dem Gesetzentwurf profitieren werden

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird der Kompromiss des Koalitionsausschusses zur Regulierung der Zeitarbeit und von Werkverträgen vom 10. Mai 2016 umgesetzt. Über sechs Monate nach Vorlage des ersten Entwurfs aus dem Hause von Andrea Nahles ist jetzt der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Die SPD hat in dieser Zeit mühsam lernen müssen, dass es bei dem Vorhaben nicht um die Umsetzung des SPD-Wahlprogramms geht, sondern um den Koalitionsvertrag. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und eine Vermeidung des Missbrauchs von Werkverträgen wären mit uns über ein halbes Jahr früher möglich gewesen. Für die zeitliche Verzögerung können sich die Betroffenen bei den Sozialdemokraten bedanken. Diesmal allerdings hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertragstreu verhalten und den Kompromiss aus dem Koalitionsausschuss absprachegemäß umgesetzt.

Im Gesetzentwurf gibt es Licht und Schatten. Einige Punkte von unserer Mängelliste an früheren Diskussionsentwürfen wurden aufgegriffen, andere nicht. So fehlt nach wie vor eine rechtssichere und bürokratiearme Definition, was unter Equal Pay zu verstehen ist. Und die vorgesehenen Sanktionen, wie z.B. die gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer und Entleiher bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer halten wir weiter für unverhältnismäßig. Diese kritischen Punkte werden wir im Verfahren weiter thematisieren. Heute aber freue ich mich für die zahlreichen Arbeitnehmer, die von dem Gesetzentwurf und den darin enthaltenen Neuregelungen profitieren werden.“

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