Union treibt Verbot von Kinderehen voran
Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Verbot von Kinderehen in erster Lesung. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:
Winkelmeier-Becker: „Kinderehen passen nicht zu unseren Werten! Schon früh haben wir das als CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich gemacht. Die Ehe beruht auf der freien Entscheidung mündiger Bürger und wird nicht durch Verwandte oder Tradition vorgegeben. Kinderehen verstoßen nicht nur gegen unsere Werte, sondern auch gegen Grundrechte der Kinder und Jugendliche: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf Bildung.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben wir zur Bekämpfung von Kinderehen das Ehemündigkeitsalter ausnahmslos auf 18 Jahre an. Der Entwurf sieht vor, Ehen mit Kindern unter 16 Jahren als nichtig zu betrachten. Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden grundsätzlich durch richterlichen Hoheitsakt aufgehoben. Mit dieser Grundlage starten wir nun endlich ins parlamentarische Verfahren. Das hätten wir bereits vor einem knappen halben Jahr machen können, denn damals lag ein im Kern identischer Entwurf vor. Wir haben den Bundesjustizminister damals bereits aufgefordert, den Entwurf ins Kabinett zu bringen und Verbesserungen dem Parlament zu überlassen.“
Sabine Sütterlin-Waack: „Unsere Rechtsordnung muss Kinderehen eine klare Absage erteilen, sie dürfen nicht geduldet werden. Mit der ausnahmslosen Festlegung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre und der Nichtigkeit bzw. Aufhebung der Kinderehen senden wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur ein klares Signal, sondern stärken das Wohl der Minderjährigen und schützen vor allem junge Mädchen und Frauen. Wir legen fest, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unverzüglich durch das Jugendamt in Obhut genommen werden müssen, um weitere Schutzmaßnahmen zu prüfen.
Mit den vorliegenden Regelungsvorschlägen möchten wir zudem sicherstellen, dass minderjährigen Flüchtlingen durch Unwirksamkeit oder Aufhebung ihrer Ehen keine asyl- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen.
Wichtig ist auch, dass wir mit den geplanten Regelungen ein sanktionsbewehrtes Verbot von rein religiösen oder kulturellen Ehen mit Minderjährigen einführen. So wollen wir am Staat vorbei geschlossene Kinderehen verhindern.“
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