Zu den Medienberichten über die Einleitung eines EU-Kartellverfahrens gegen Amazon können Sie den stv. Vorsitzenden des Ausschusses Digitale Agenda und digitalpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Hansjörg Durz MdB, wie folgt zitieren:

"Auch für Amazon gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Jedoch zeigt die Eröffnung eines offiziellen Kartellverfahrens gegen den Tech-Riesen, dass die EU-Kommission die Probleme der Plattformökonomie ernst nimmt. Dass Amazons Verhalten als Plattformanbieter wie auch als Händler nun genauer unter die Lupe genommen wird, ist sehr zu begrüßen. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob die Doppelrolle des Konzerns als Schiedsrichter und Mitspieler auf ein und derselben Plattform dem fairen Wettbewerb dienlich ist.

Dieses Problem beschränkt sich jedoch nicht nur auf Amazon. Die Digitalwirtschaft hat in vielen Bereichen Plattformen hervorgebracht, die Tendenzen zum Monopol aufweisen. Die heutigen Wettbewerbsregeln sind für diese Entwicklungen unzureichend. Deshalb benötigt das Wettbewerbsrecht in Europa ein Update für eine digitale Soziale Marktwirtschaft. Neue Regeln müssen auch ein Selbstbegünstigungsverbot enthalten. Unternehmen, die auf der eigenen Onlineplattformen gleichzeitig als Händler auftreten, dürfen ihre eigenen Produkte nicht besser platzieren als die von Wettbewerbern. 

Mit der geplanten GWB-Novelle nimmt Deutschland weltweit eine Vorreiterrolle bei der Definition neuer Regeln für die Digitalwirtschaft ein. Wir müssen nun schnellstmöglich in die Umsetzung kommen. Ich rufe insbesondere die SPD dazu auf, noch vor der Sommerpause einen Kabinettsentwurf zu ermöglichen. Fairer Wettbewerb ist auch auf digitalen Märkten der beste Verbraucherschutz."
 

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