MdB Alexander Hoffmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, hatte hinsichtlich der unterbliebenen Beteiligung der Bundesinnenministerin beim Deal zwischen Kanzler und Bundesjustizminister in Sachen Quicke-Freeze folgende Frage an die Bundesregierung gerichtet: „Wann hat der Bundeskanzler die Bundesministerin des Innern und für Heimat von seiner Einigung mit dem Bundesminister der Justiz darüber informiert, dass die Bundesregierung nun den Gesetzentwurf des BMJ zum sog. Quick-Freeze-Verfahren verfolgt, und was sind die genauen Gründe für diese Einigung?“

In ihrer Antwort, übermittelt durch die Staatsministerin beim Bundeskanzler Ryglewski, beruft sich die Bundesregierung auf den sog. Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und verweigert in der Sache eine Antwort.

Hierzu äußert sich Alexander Hoffmann wie folgt:

„Die Berufung des Bundeskanzlers auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung ist maximal ausweichend, indirekt aber auch eine Antwort. Denn wenn der Bundeskanzler die Bundesinnenministerin beim Deal mit Buschmann bzgl. des Quick-Freeze-Verfahrens angemessen beteiligt hätte, bräuchte das Kanzleramt keine Berufung auf ein formaljuristisches Argument, um keine Antwort geben zu müssen. Wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Scham offen kommunizieren. Das tut das Kanzleramt aber nicht. Damit zementiert sich der Eindruck, dass die Bundesinnenministerin vom eigenen Kanzler übergangen worden ist. Dafür spricht auch, dass die Antwort der Bundesregierung nicht von einem Fachressort (BMI oder BMJ) übermittelt wird, sondern vom Kanzleramt selbst. Das Kanzleramt bestätigt damit indirekt auch unsere Vermutung, dass Frau Faeser im Kabinett nichts zu melden hat.“

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