Zum Verhalten der Bundesinnenministerin im Fall Schönbohm können Sie den innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann MdB, gerne wie folgt zitieren: 

Warum beantwortet die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Causa Schönbohm nicht die entscheidende Frage: Hat Sie ihre Mitarbeiter aufgefordert, jegliches belastendes Material gegen einen Ihrer Behördenleiter zusammenzustellen und hierzu nochmal auf das Bundesamt für Verfassungsschutz zuzugehen und alle Geheimunterlagen zusammenzutragen? Und das nachdem Sie die Information bekommen hat, dass mehr Material nicht zu finden war. Denn genau dieser Eindruck drängt sich jedenfalls nach dem in der Presse öffentlich bekannt gewordenen Aktenvermerk der Personalabteilung des BMI auf. 
Im Raum steht der Verdacht einer Straftat, begangen durch die Bundesinnenministerin selbst, nämlich der Versuch der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 des Strafgesetzbuchs, welcher auch durch Personen begangen werden kann, die ein Disziplinarverfahren führen (§ 344 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StGB).
Es müsste im ureigensten Interesse der Bundesinnenministerin als Disziplinarführerin, Vorgesetzte des BSI und Verfassungsministerin sein, diesen Straftatverdacht ein- für allemal auszuräumen.
 

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