Der Deutsche Bundestag will am Donnerstag das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschließen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB: 

"Wir schreiben die Wertgrenze dauerhaft fest. Die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs bleibt erhalten. Bereits seit dem Jahr 2002 besteht eine fortlaufende Befristung der Wertgrenze. Sie ist auch für die Zukunft die Garantie auf einen effektiven Rechtsstaat. Der Zugang zum Recht wird auch nicht rechtsstaatswidrig beschränkt. Aufgabe des Bundesgerichtshofs ist die Klärung von Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung. So können auch Streitigkeiten um die Bankgebühr von 19,50 Euro, den Handyvertrag oder den Stromtarif vom Bundesgerichtshof geklärt werden. Für die anderen Fälle steht mit den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in den Bundesländern eine effektive Justiz zur Verfügung. Unsere Gerichtsbarkeit in Deutschland wollen wir fit für die Zukunft machen. Infolge des Brexits müssen wir Möglichkeiten eröffnen, an wichtigen Wirtschaftsstandorten wie München, Frankfurt oder Düsseldorf Prozesse in englischer Gerichtssprache durchzuführen."

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