Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zum subsidiären Schutz sorgt für Klarheit.

Der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass einer syrischen Klägerin der subsidiäre Schutzstatus zusteht - nicht der Flüchtlingsstatus. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB:

„Das war nicht nur eine richtige, sondern auch eine richtungsweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Das Urteil sorgt für Klarheit und beendet nun hoffentlich die vielen Klagen von syrischen Flüchtlingen. Damit werden nicht nur die Gerichte, sondern auch das BAMF entlastet. Unser Land bietet Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen Schutz. Wenn wir aber dauerhaft handlungsfähig bleiben wollen, müssen wir zwischen tatsächlich Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen unterscheiden und zwischen denjenigen, die dauerhaft nicht in ihr Heimatland zurückkehren können und denjenigen, die nach Ende des Krieges wieder in ihre Heimat zurückkehren können und wollen.“

Hintergrund:

Nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, der z.B. wegen ihrer politischen Überzeugung Verfolgung droht. Das ist bei der Klägerin, wie auch bei vielen anderen syrischen Klägern, nicht der Fall. Sie sind vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflohen, wurden aber nicht individuell verfolgt. Ihnen steht deshalb der subsidiäre Schutz zu. Das heißt, dass ihnen eine Aufenthaltsberechtigung von einem Jahr erteilt wird. Sie kann um zwei Jahre verlängert werden, wenn die Situation in ihrer Heimat noch immer gefährlich ist.

Eine politische Verfolgung ergibt sich auch nicht aus der unbelegten Hypothese, dass bei einer Rückkehr nach Syrien politische Verfolgung allein deshalb drohen könnte, weil die Klägerin nach Deutschland geflohen war. Weder gibt es solche Berichte von Rückkehrern noch ist ersichtlich, wie die Situation in Syrien nach dem Krieg sein wird. Bis zum Ende des Krieges bietet der subsidiäre Schutzstatus eine Zuflucht bei uns.

Bundesweit hatten mehr als 18.500 Syrer gegen den subsidiären Schutzstatus geklagt. In der ersten Instanz hatten viele Erfolg und erhielten oft ohne mündliche Verhandlung den Flüchtlingsstatus.

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