Zum Vorschlag des Justizministers Marco Buschmann, Fahrerflucht zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB:
"Der Entkriminalisierungsvorschlag von Justizminister Marco Buschmann ist eine Einbahnstraße für mehr Verkehrssicherheit. Fahrerflucht ist keine Lappalie. Zur Feststellung eines Unfallhergangs muss auch im Eigeninteresse die Polizei kommen und der tatsächliche Schaden ermittelt werden. Für Laien ist eine Unterscheidung zwischen Blechschaden, hohem Sachschaden und möglichen Verletzten schwer zu erkennen. Typische Verletzungen wie Nackenschmerzen oder Rückenschmerzen nach einem Auffahrunfall treten oft erst Stunden nach einem Unfall oder sogar erst am nächsten Tag auf. Wer gibt hier Garantie auf Rechtssicherheit für das Unfallopfer und den Verursacher, wenn sich erst viel später herausstellt, dass es nicht beim Sachschaden geblieben ist? Für diesen Ansatz des Justizministers sehe ich keinen Anlass zur Weiterverfolgung. Zur Verschlankung des Strafrechts gibt es andere Möglichkeiten."
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