Zur Forderung bayerischer Europaabgeordneter nach einer vorgezogenen Auszahlung der EU-Direktzahlungen an die deutschen Landwirte im Zusammenhang mit der Dürrekrise erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB: 

„Gerade Mitgliedern des europäischen Agrarausschusses sollte die aktuelle Rechtslage bekannt sein. Danach könne die vorgezogene Auszahlung der Direktzahlungen erst nach Abschluss der vorgegebenen Kontrollen erfolgen. Würden beispielsweise Abschlagszahlungen auf die Direktzahlungen im Oktober dieses Jahres ausbezahlt, könnte der Restbetrag aufgrund administrativer Vorgaben erst im Frühjahr 2019 ausbezahlt werden. Da müssen wir uns ehrlich machen. Sollte allerdings Agrarkommissar Hogan die derzeit geltenden Kontrollverpflichtungen aussetzen, bin ich davon überzeugt, dass allen voran die bayerische Landwirtschaftsverwaltung eine vorgezogene Auszahlung stemmen könnte. 

In Anbetracht des geltenden Rechts halte ich es allerdings für wesentlich sinnvoller, wenn unsere Bäuerinnen und Bauern den vollen Betrag im Dezember erhalten, anstatt einen Teil im Herbst und den Rest im Frühjahr. Wie in jedem Jahr werden in Bayern die EU-Direktzahlungen auch 2018 planmäßig und vollständig vor Weihnachten an die Betriebe überwiesen. Das ist mit ein Verdienst der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung.“
 

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