Ausweitung und Erhöhung der Zulagen sind angemessener Ausgleich für erhöhte Belastungen

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung für Bundesbeamte, deren Tätigkeit mit besonderen, noch nicht anderweitig abgegoltenen Belastungen verbunden ist, beschlossen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger:

Stephan Mayer:
„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die heute im Kabinett auf Vorschlag von Bundesinnenminister de Maizière beschlossene Änderung der Erschwerniszulagenverordnung sehr. Gerade die Ausweitung der Zulagen auf die Anti-Terror-Einheit „BFE+“ der Bundespolizei sowie auf spezialisierte Kräfte der Bundeswehr ist ein wichtiges Signal: Angesichts der besonderen Belastungen haben diese Einheiten einen finanziell angemessenen Ausgleich ebenso verdient wie die anderen Spezialeinheiten des Bundes.

Die Zulagen sind zugleich Anreiz: Wir wollen und brauchen besonders fähige und engagierte Polizistinnen und Polizisten, Soldatinnen und Soldaten in diesen Bereichen. Die heutige Änderung steigert die Attraktivität dieser besonderen Dienstposten und trägt somit mittelbar auch zu unser aller Sicherheit bei.“

Clemens Binninger:
„Die Anpassung der Erschwerniszulagen war ein längst überfälliger Schritt. Vor allem die Spezialkräfte in den Sicherheitsbehörden stehen angesichts der derzeitigen Bedrohungslage vor äußerst schwierigen Aufgaben. Daher hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Erhöhung der Zulagen eingesetzt, denn diese besondere Belastung muss honoriert werden.“

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