Zur Bekämpfung von Kinderpornographie und weiteren Sexualstraftaten soll die Polizei künftig computergenerierte kinderpornographische Fotos verwenden dürfen. Hierzu erklären der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann, MdB:

"Wer beim Chatten aus sexueller Motivation heraus Kontakt zu Kindern sucht, muss eine konsequente Strafe erhalten. Wir bringen daher endlich das Gesetz zur Versuchsstrafbarkeit des sogenannten Cybergroomings auf den Weg. Sexualstraftaten gegen Kinder sind ein widerliches Verbrechen. Wir müssen alles dafür tun, unsere Kinder besser zu schützen. Bayern und die CSU im Bundestag sind schon lange von der Notwendigkeit überzeugt: Zur Ermittlung der Täter brauchen die Behörden erweiterte Zugriffsmöglichkeiten in der digitalen Sphäre. Endlich lenkt auch unser Koalitionspartner ein. Künftig können Polizeibeamte effektiv gegen Cybergrooming vorgehen, indem sie auf dem Computer erstellte kinderpornographische Fotos nutzen dürfen. Die Ermittler erhalten so einen Zugang zu Chat-Gruppen von Pädophilen. Bislang machen sich Ermittler beim Veröffentlichen sogenannter Keuschheitsproben mit kinderpornographischem Inhalt strafbar. Das dürfen wir nicht länger zulassen“, sagt Volker Ullrich.

"In vielen Fällen stehen hinter den Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch. Es muss daher alles getan werden,
um so schnell wie möglich an die Täter zu kommen, um weitere Taten unterbinden zu können. Die Erfahrungen, die die Ermittler in den USA und
Großbritannien mit computergeneriertem Material gemacht haben, sind sehr gut. Niemand, der Kinderpornographie produziert, damit handelt oder
konsumiert, soll sich noch sicher, geschweige denn gut dabei fühlen! Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem Missbrauch noch besser geschützt
werden. Die bisherigen Regelungen reichen hierfür in unserer digitalen Welt nicht aus. Wir sollten in den parlamentarischen Beratungen zum Cybergrooming auch noch das Strafmaß erhöhen: Der Besitz von Kinderpornographie sollte mit bis zu fünf statt bisher nur drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Die Mindeststrafe für sexuellen Kindesmissbrauch muss meiner Meinung nach auf ein Jahr heraufgesetzt werden“, fordert Alexander Hoffmann.

Druckversion