Umweltministerium muss sich an wissenschaftlichen Fakten orientieren
Am heutigen Mittwoch hat sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zur Zulassung von Glyphosat geäußert. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und das Mitglied im Umweltausschuss, Artur Auernhammer:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass eine Expertin des Sachverständigenrates für Umweltfragen sich heute im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs zum Umweltgutachten 2016 auch zum Thema Glyphosat positioniert hat. Mit der Einschätzung, dass nicht der Wirkstoff Glyphosat problematisch sei, sondern dessen konkrete Anwendung, sieht sich die Unionsfraktion in ihrer Ansicht bestätigt, dass es für einen Stopp des Zulassungsverfahrens keine überzeugenden wissenschaftlichen Argumente gibt.
Es ist nun dringend geboten, dass die Bundesregierung zu einer einheitlichen Position kommt, die auf der Grundlage von wissenschaftlichen Bewertungen getroffen wird. Für Glyphosat gelten bereits jetzt strenge Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der Zulassungsverlängerung noch einmal verschärft werden sollen. Für die CDU/CSU-Bundestagfraktion ist es fachlich daher nicht zu rechtfertigen, dass das Bundesumweltministerium eine Positionierung der Bundesregierung weiter blockiert.
Bei einer solchen Entscheidung wissenschaftliche Erkenntnisse zu
ignorieren und in Beliebigkeit zu verfallen, schadet der Berechenbarkeit und Verlässlichkeit Deutschlands in der Europäischen Union. Sollte bis Ende Juni keine Zulassungsverlängerung erfolgen, wäre dies mit erheblichen negativen Auswirkungen für die Pflanzengesundheit und damit für die deutsche und europäische Landwirtschaft verbunden."
Hintergrund:
Am 6. Juni hat der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) die Entscheidung über eine Zulassungsverlängerung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat erneut verschoben. Die Überprüfung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat erfolgt routinemäßig gemäß der EU-Gesetzgebung. Danach ist ein Wirkstoff zu genehmigen, wenn aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu erwarten ist, dass er bei realistischen Verwendungsbedingungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat.