Wir verbessern die Pflege und stoppen Pflegebetrug
Heute wurde das Dritte Pflegestärkungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke MdB:
„Vor einigen Monaten sorgten unter dem Schlagwort „Pflegemafia“ Berichte über Betrugsfälle im Pflegebereich für Aufregung. Mit dem heute verabschiedeten Dritten Pflegestärkungsgesetz wurde der Pflegebetrug ins Visier genommen und zügig Regelungen beschlossen, um betrügerischen Machenschaften bei der Abrechnung von Pflegeleistungen ein Ende zu setzen. So werden insbesondere Lücken bei den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen geschlossen. Darüber hinaus wird den Landesverbänden der Pflegekassen bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte die Möglichkeit von Abrechnungsprüfungen eingeräumt.
Kern des Dritten Pflegestärkungsgesetzes ist darüber hinaus die Stärkung der Kommunen im Bereich der Pflege. Die Kommunen haben in Zukunft ein Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten. Sie können, ergänzend zu ihren Beratungsaufgaben in der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe nun auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, beraten: In bis zu 60 Kreisen und kreisfreien Städten sollen für die Dauer von fünf Jahren Modellprojekte zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen entstehen. Der Gestaltungsspielraum der Kommunen, gerade im Bereich der Pflegeberatung, wird dadurch deutlich erweitert.
Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir nun eine Reihe von Pflegestärkungsgesetzen in dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht, mit denen wir effizient und zielgerichtet auf die Herausforderungen, vor die uns der demographische Wandel im Bereich Pflege stellt, reagieren.“
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