Mit Schreiben vom 8. November hat die Bundeswahlleiterin, Dr. Ruth Brand, den Bundeskanzler über Risiken einer vorgezogenen Neuwahl im Januar bzw. Februar 2025 gewarnt. Hierbei ging sie zu denen aus ihrer Sicht bestehenden organisatorischen Risiken, u.a. auf die angeblich schwieriger gewordene Beschaffung von Papier und die Beauftragung geeigneter Druckdienstleister ein. Hierzu können Sie den Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann MdB, wie folgt zitieren:

Einerseits ist die Kernaufgabe der Bundeswahlleiterin, die ordnungsgemäße Durchführung einer Bundestagswahl zu gewährleisten. Als "Organisatorin" muss die Bundeswahlleiterin neutral agieren und jeden Anschein parteipolitischer Einflussnahme vermeiden. Da die Aufgabe traditionell von der Präsidentin des Statistischen Bundesamts in Zugleichfunktion wahrgenommen wird, erhält die Bundeswahlleiterin vom deutschen Steuerzahler eine üppige Beamtenbesoldung. Die Aufgabe der Bundeswahlleitung nimmt Dr. Ruth Brand im Bundeswahlausschuss auch nicht alleine wahr. Es wirkt daher im Moment, als ob Frau Dr. Brand ihre Aufgabe nicht verstanden hat. Eine Bundeswahlleiterin muss immer mit der Möglichkeit einer vorgezogenen Neuwahl rechnen, da das Grundgesetz hierfür Möglichkeiten vorsieht, die nicht im Belieben der Bundeswahlleiterin stehen. Im Falle einer gescheiterten Vertrauensfrage sieht das Grundgesetz gerade, damit es nicht zu überstürzten Neuwahlen kommt, die Einschaltung des Bundespräsidenten sowie eine einundzwanzigtägige Frist vor Auflösung des Bundestages vor (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Der Wahlleiterin kommt nur eine Exekutierung der Wahl zu.

Andererseits hat der Spitzenverband der deutschen Papierhersteller (DIE PAPIERINDUSTRIE) der Darstellung der Bundeswahlleiterin widersprochen, sodass sich der böse Verdacht aufdrängt, Frau Brand hat ein fachliches fehlerhaftes Argument vorgetragen, um dem Bundeskanzler Zeit zu verschaffen. Da die Präsidentin des Statistischen Bundesamts der Fachaufsicht des SPD-geführten Bundesinnenministeriums untersteht, steht der böse Verdacht der parteipolitischen Einflussnahme im Raum und muss schnellstmöglich aufgeklärt werden. Hierfür ist es notwendig, dass die Bundeswahlleiterin in der kommenden Sitzung des Innenausschusses vorträgt. Parallel dazu geben wir ihr die Gelegenheit, den Vorgang im Rahmen von parlamentarischen Anfragen aufzuklären."
 

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