Das Bundesverfassungsgericht hat heute Verfassungsbeschwerden zur Rechtmäßigkeit der „Bundesnotbremse“ zurückgewiesen. Hierzu teilt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB, mit:
„Die heutige Entscheidung setzt einen Schlussstrich unter die Debatte zur Rechtmäßigkeit der Bundesnotbremse. Das Bundesverfassungsgericht billigt Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen. Es hat damit die Linie der Union und die von uns erlassenen Schutzmaßnahmen vollumfänglich bestätigt. Auch wenn diese Maßnahmen erhebliche Eingriffe in Grundrechte darstellen, waren diese aufgrund der hohen Gefahrenlage durch die Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar.
Diese Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch wegweisend für die aktuelle Debatte im Umgang mit der Corona-Pandemie.
Angesichts der dramatischen Corona-Lage muss das Zögern und Zaudern von Links-Gelb ein Ende haben. Es muss jetzt sofort gehandelt und die Kontakte drastisch reduziert werden. Links-Gelb muss den Ländern jetzt wieder den vollen Instrumentenkasten zur Verfügung stellen. Es bedarf auch bundeseinheitlicher Kriterien, wann die Länder Maßnahmen ergreifen sollen. Das muss Links-Gelb jetzt schnellstens auf den Weg bringen. Um die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zu beschließen, sind wir als Union jederzeit zu einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages bereit.“