Zur Debatte der Rückholung deutscher IS-Kämpfer erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Die Rückholung von den etwa 1000 deutschen IS-Kämpfern nach Deutschland erfordert eine konkrete Prüfung jedes Einzelfalls. Die Sicherheitslage in Deutschland darf durch diese hochgefährlichen Personen aber nicht bedroht werden. Hierfür sind auch die rechtlichen Voraussetzungen zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit zu schaffen, wenn die Teilnahme an Kampfhandlungen bei Terrormilizen, wie dem IS, nachgewiesen ist. Bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten steht das Völkerrecht einem neuen Verlusttatbestand im Staatsangehörigkeitsgesetz nicht entgegen. Das Bundesjustizministerium muss seine Blockadehaltung zum vorgelegten Gesetzentwurf aufgeben. Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage vor. Der Entzug der Staatsangehörigkeit verbessert die Möglichkeit der Ausweisung und verhindert eine Wiedereinreise."

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