Neue Anti-Terror-Maßnahmen wichtig

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in 2./3. Lesung. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Die Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus ist unverändert hoch. Wir haben das Gesetz daher rasch, aber dennoch gründlich beraten. Die Präsidenten der für die Terrorismusbekämpfung maßgeblichen Sicherheitsbehörden haben im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu Recht die Notwendigkeit einer raschen Verabschiedung der Regelungen, insbesondere zu den Dateien mit ausländischen Partnerdiensten und die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweises beim Erwerb von Prepaid-Karten, hervorgehoben.

Bei den Beratungen hat sich die Koalition zudem auf zwei wesentliche Änderungen verständigt. Zum einen wird bei Minderjährigen eine Speicherung bei Terrorverdacht bereits ab 14 Jahren möglich sein, unabhängig davon, ob es sich um eine Speicherung in Dateien oder Akten handelt. Eine solche Unterscheidung wäre künstlich und angesichts der immer früher einsetzenden Radikalisierung falsch gewesen.

Zum anderen haben die Telekommunikationsunternehmen nunmehr einheitlich zwölf Monate Zeit, die Verpflichtung zur Prüfung von Kundendaten anhand eines Ausweises bei Prepaid-Karten umzusetzen. Eine längere Umsetzungsfrist wäre angesichts der Bedrohungslage und der durch die Verwendung von Falschangaben beim Erwerb von solchen Prepaid-Karten entstehenden Sicherheitsrisiken nicht hinnehmbar gewesen.“

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