Anlässlich des Zwischenberichts der Wahlrechtskommission können Sie den Innenpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag und Mitglied der Wahlrechtsreformkommission, Alexander Hoffmann MdB wie folgt zitieren:
"Der Vorschlag der "Ampel" bricht mit grundlegenden demokratischen Prinzipien: Dass der mit einfacher Mehrheit direkt gewählte Kandidat kein Mandat erhalten könnte, ist verfassungswidrig und völlig inakzeptabel. Der verfassungsmäßige Grundsatz der Gleichwertigkeit der Stimmen wird in dem Moment völlig entwertet, in dem ein Direktmandat demjenigen, der es gewonnen hat, nicht "zugeteilt" wird. Verlierer zu Wahlkreis-Siegern zu erklären, wäre eine Entmündigung des Wählers. Sollte das von der "Ampel"-Koalition
geplante Wahlrecht tatsächlich Gesetz werden, ist der Gang nach Karlsruhe unvermeidlich, um es durch das Bundesverfassungsgericht zu stoppen.
Trotz entsprechender Kritik namhafter Verfassungsexperten weicht die Ampel keinen Millimeter von ihrem Konzept ab. Sehenden Auges steuert sie darauf zu, dass ihr eigener Vorschlag vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird und es bei der nächsten Wahl somit wieder einen Bläh-Bundestag gibt. Unser Gegenmodell, nämlich das echte zwei-Stimmen-Modell, garantiert auch eine Obergrenze von 598 Abgeordneten und wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich als verfassungsgemäß bewertet. Damit bestünde hier kein Risiko, dass diese Reform vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Und wir alle hätten die Garantie, dass es 2025 keinen Bläh-Bundestag mehr gibt.
Zudem ist der "Ampel"-Vorschlag derart kompliziert, dass kein Wähler am Ende mehr durchblickt, was er letztendlich mit seiner eigenen Stimme im Ergebnis bewirken kann. Wenn der Wähler aber keinen echten Zusammenhang mehr zwischen Stimmabgabe und Zusammensetzung des Parlaments herstellen kann, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn sich die Menschen von der Politik abwenden. Wir haben stattdessen einen Vorschlag unterbreitet, der vom Wähler aus denkt, der aus der Sicht des Wählers konzipiert ist. Der Wähler will keine Parteisoldaten, die sich vier Jahre lang in der Parteizentrale in Berlin ihren guten Listenplatz sichern. Sondern der Wähler will unabhängige Mandatsträger, die vor Ort legitimiert sind und den Mut haben, auch mal eine andere Meinung zu haben als die Parteispitze.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb ein Gegenmodell vorgelegt, das transparent und nachvollziehbar ist: Wir wollen ein echtes Zwei-Stimmen-Wahlrecht einzuführen, bei dem 280 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt werden und weitere 318 Abgeordnete über die Landeslisten mit der Zweitstimme. Zwischen Erst- und Zweitstimme findet in diesem Modell keine Verrechnung statt; dadurch entstehen keinerlei Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Regelgröße von 598 Abgeordneten wird
nicht mehr überschritten. Und da es mehr Listen- als Direktmandate gibt, werden kleine Parteien eben nicht benachteiligt."