Anerkennung für schwere Schicksale
In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurden mit der Verabschiedung der ADZ-Anerkennungsrichtlinie die Mittel für die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter freigegeben. Hierzu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg und der zuständige Berichterstatter Reinhard Brandl:
„Auf Initiative der Unionsfraktion hat der Haushaltsausschuss bereits im vergangenen Herbst 50 Millionen Euro bis 2018 für die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter zur Verfügung gestellt. Nach der Vorlage der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) durch das Bundesministerium des Innern haben wir die Haushaltsmittel heute entsperrt. Es freut uns sehr, dass die praktische Umsetzung des jahrelangen Anliegens der deutschen Heimatvertriebenen und der Unionsfraktion nun beginnen kann.
Mit der Sonderleistung erkennen wir das schwere Schicksal von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen an, die als Zivilpersonen während und nach dem Zweiten Weltkrieg für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Die ADZ-Anerkennungsrichtlinie sieht dabei eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro je Leistungsempfänger vor. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Durchführung der Richtlinie liegt beim Bundesverwaltungsamt.“
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