Am 19. April 2023 hat die Bundesregierung eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Mit diesem Gesetz zwingt die Ampel die Menschen zum Heizungsumbau – und lässt sie dann bei Kosten, Fristen und technologischen Lösungen komplett allein.

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Die Ampel geht bei ihrer Novelle den Weg der absoluten Mikro- Regulierung. Das GEG wird zu einem Katalog an Ge- und Verboten, der detailliert vorschreibt, unter welchen Umständen und in welchen Kombinationen welche Heizungen in Neubauten, Bestandsgebäuden oder bei einer Heizungshavarie eingesetzt werden dürfen. Der grüne Verbotswahn ist damit im heimischen Heizungskeller angekommen.

1.    INHALT UND ABSURDITÄTEN DER GEG-NOVELLE

  • Austauschfristen. Ab 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen – das gilt für Neubau und Bestandsgebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude. Grundsätzlich müssen bestehende Heizungen ausgetauscht werden, wenn sie älter sind als 30 Jahre. Bei Niedertemperatur- und Brennwertkesseln sowie für Eigentümer, die seit dem 01.02.2002 in ihrem Eigentum wohnen, gelten längere Fristen. Ab 2045 dürfen überhaupt keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungen genutzt werden.
     
  • „Technologieoffenheit“. Die Ampel wirbt zwar damit, dass ihre Novelle angeblich technologieoffen sei. Das ist allenfalls theoretisch richtig, aber in der Praxis falsch. Was der Gesetzentwurf wirklich fördert, sind der Anschluss an das Fernwärmenetz und der Einbau einer Wärmepumpe. Alle anderen Alternativen sind mit so hohen Auflagen und Kosten verbunden, dass sie in der Fläche nicht mehr praktikabel sind. Neue Gasheizungen beispielsweise sind künftig nur noch dann zulässig, wenn sie H2-ready sind, wenn sie also auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, und wenn es gleichzeitig vom zuständigen Versorger einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt. Der VKU hat bereits mitgeteilt, dass kommunale Versorger dieses Risiko nicht eingehen werden, da sie die Vorgaben unmöglich fristgerecht erfüllen können. Damit werden Gasheizungen praktisch verboten.
     
  • Biomasse- und Holzheizungen. Die Ampel hat auch den Biomasse- und Holzheizungen den Kampf angesagt – und damit auch den ländlichen Räumen, in denen diese Art der Heizung besonders häufig ist. In Neubauten sind Holz- und Pelletheizungen künftig schlicht verboten. Auch der Anschluss von Neubauten an ein mit Biomasse beheiztes Gebäudenetz soll nicht mehr zulässig sein. Quartierskonzepte werden damit unmöglich gemacht. In bestehenden Gebäuden sind neue Biomasse- und Holzheizungen nur in Kombination mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher erlaubt.

    Holz ist ein nachhaltiger, nachwachsender Rohstoff. Die Ampel selbst plant deshalb beispielsweise eine Holzbauinitiative. Warum derselbe Rohstoff für das Heizen ungeeignet sein soll, ist vollkommen unverständlich.
     

  • Förderung. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Heizungsaustausch auch finanziell zu fördern, grundsätzlich mit 30 Prozent. Für einige Fallgruppen soll es noch einen weiteren Zuschlag geben, sodass Empfänger von Sozialleistungen beispielsweise 50 Prozent Förderung erhalten. Bei durchschnittlichen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe von 40.000 Euro müssten Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung oder Kinderzuschlag also immer noch 20.000 Euro zahlen. Dieses Beispiel allein zeigt: Die Förderungen sind angesichts der hohen Kosten, um die es geht, viel zu gering. Habeck muss sich an seiner Zusage messen lassen, dass der Umstieg auf eine Wärmepumpe ab 2024 nicht teurer werde als eine neue Gasheizung.
     
  • Havarie-Regelungen. Wenn Heizungen kaputt gehen und nicht mehr repariert werden können, darf der Eigentümer bis zu drei Jahre lang eine (ggf. gebrauchte) fossil betriebene Heizung nutzen, muss danach aber auf eine Heizung nach dem 65-Prozent-Standard umstellen. In diesem Fall muss die Heizungsanlage also gleich zwei Mal ausgetauscht werden.
     
  • Altersgrenze. Sowohl von der Pflicht zum Einbau neuer Heizungen als auch von den Havarie-Regelungen sind selbstnutzende Eigentümer befreit, wenn sie älter als 80 Jahre sind und ihr Gebäude nicht mehr als sechs Wohnungen hat. Alle Miteigentümer müssen älter als 80 Jahre sein. Diese Altersgrenze ist aber komplett gegriffen. Es gibt keine überzeugende und nachvollziehbare Antwort darauf, warum ein 79-Jähriger seine Heizung austauschen muss und ein 80-Jähriger nicht.

2.    WIE HOCH SIND DIE VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN KOSTEN DES HEIZUNGSVERBOTS?

Die genauen Kosten der GEG-Novelle anzugeben, ist im Grunde unmöglich, weil die Kosten eines Heizungsaustauschs stark von den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Hauses abhängen. Klar ist jedoch: Der Gesetzentwurf der Ampel stellt die Hausbesitzer in Deutschland und unsere gesamte Gesellschaft vor riesige Herausforderungen. Das zeigt folgende Beispielrechnung:

Der Gesetzentwurf ist klar auf den Einbau von Wärmepumpen ausgelegt. Einige Experten, beispielsweise der Chefökonom des Handelsblattes Bert Rürup, sprechen deshalb von einer faktischen „Einbaupflicht für Wärmepumpen“.

  • Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben 500.000 Wärmepumpen pro Jahr neu zu installieren. Die durchschnittlichen Kosten eines Wärmepumpen-Einbaus betragen 40.000 Euro.

500.000 x 40.000 Euro = 20 Milliarden Euro.

Dies sind die jährlichen, volkswirtschaftlichen Gesamtkosten des von der Ampel geplanten Wärmepumpen-Einbaus.

  • Die Bundesregierung hat angekündigt, für alle neueinzubauenden Heizungen mindestens einen Fördersatz von 30 Prozent anzulegen (Aufschläge auf diesen Fördersatz, bspw. für Sozialleistungsempfänger lassen wir in dieser Rechnung beiseite). Bei jährlichen Gesamtkosten von 20 Milliarden Euro entfallen so 6 Milliarden Euro auf den Fiskus (0,3 x 20 Milliarden Euro) und 14 Milliarden auf die Hausbesitzer.

3.    WIE HOCH SIND DIE KOSTEN FÜR DEN EINZELNEN HAUSBESITZER?

Auch die Mehrkosten, die auf den einzelnen Hausbesitzer zukommen, sind immens. Wie hoch diese Kosten im Einzelfall sind, hängt natürlich vom Ausgangszustand des jeweiligen Gebäudes ab, aber auch hier einige beispielhafte Zahlen:

  • Einfamilienhaus. Der Einbau einer neuen Gasheizung in ein typisches Einfamilienhaus mit Satteldach, das zwischen 1949 und 1978 erbaut wurde und eine Wohnfläche von 140 m² aufweist, kostet etwa 15.000 Euro. Der Einbau einer Wärmepumpe kostet, wie oben erwähnt, etwa 40.000 Euro. Die Differenz zwischen alter und neuer Rechtslage liegt also bei 25.000 Euro. Wenn zusätzlich eine Fußbodenheizung für 45 Euro pro Quadratmeter eingebaut werden muss, steigen die Kosten sogar noch einmal – von 40.000 Euro auf 46.300 Euro. Wenn man stattdessen die alten Heizkörper (beispielsweise 20 Stück) durch neue Niedertemperaturheizkörper für etwa 200 Euro pro Stück ersetzt, steigen die Kosten von 40.000 Euro auf 44.000 Euro. Für ggf. zusätzlich erforderliche Sanierungsmaßnahmen (Fenstertausch, Dämmung usw.) fallen weitere Kosten an. Die Kernsanierung eines nicht modernisierten Gebäudes auf den Effizienzhaus 55-Standard kostet nach Berechnung der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. im Schnitt zwischen 1.060 Euro und 1.470 Euro je Quadratmeter.
     
  • Mehrfamilienhaus. Eigentümer eines kleinen Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten à 100 Quadratmeter zahlen für den Einbau einer neuen mit Gas betriebenen Zentralheizung etwa 20.000 Euro. Für den Einbau einer Hybridlösung, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, betragen  die  Kosten für ein neues Brennwertgerät etwa 10.000 Euro. Zudem fallen weitere Kosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Höhe von 40.000 Euro an. Zusammengenommen liegen die Kosten also bei 50.000 Euro und übersteigen die Kosten einer neuen gasbetriebenen Zentralheizung daher um 30.000 Euro. Wenn zusätzlich die Heizkörper vergrößert werden müssen, entstehen hierdurch weitere Kosten von 5.600 Euro, sodass die Gesamtkosten bei 55.600 Euro liegen würden.
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