CDU/CSU und SPD haben sich auf umfassende Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete des Deutschen Bundestages verständigt. Einnahmen aus anzeigepflichtigen Nebeneinkünften müssen künftig auf Euro und Cent genau angegeben werden.
Verboten wird künftig die Lobbytätigkeit von MdB und die Annahme von Geldspenden.
Offengelegt werden müssen Beteiligungen an Gesellschaften und Einnahmen daraus.
Darüber hinaus wird ein hartes Sanktionsregime mit Ordnungsgeld bei Verstoß eingeführt. Einnahmen aus verbotenen Tätigkeiten können künftig abgeschöpft werden.