Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz 2023 können Sie den Vorsitzenden der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt MdB, wie folgt zitieren: 

"Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert. Damit ist offensichtlich geworden, dass die Ampel einen verfassungswidrigen Versuch unternommen hat, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen. Dieser bewusste Manipulationsversuch war in höchstem Maße respektlos gegenüber den Wählerinnen und Wählern und der Demokratie an sich. Folgerichtig ist die heutige Niederlage der Ampel vor dem Verfassungsgericht. 

Dass das Bundesverfassungsgericht eine Zweitstimmendeckung der Wahlkreismandate für möglich hält bedeutet ein weniger an Demokratie und ein weniger an direkter Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Parlament. Dieses Element werden wir nach der Bundestagswahl korrigieren und der Direktwahl in den Deutschen Bundestag in den Wahlkreisen wieder mehr Gewicht verleihen."
 

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