Nach jahrelanger Debatte hat der Bundestag das künftige Verfahren bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle beschlossen. In einem parteiübergreifenden Konsens übernehmen die Abgeordneten damit die Verantwortung für die sichere und dauerhafte Lagerung von Atomabfällen. Und die Bürgerinnen und Bürger an den Zwischenlagerstandorten erhalten eine klare Perspektive.

 „Der jetzt gefundene Kompromiss verlangt allen etwas ab. Dies ist bei einem Thema, das über Jahrzehnte zu tiefgreifenden politischen und gesellschaftlichen Konflikten geführt hat, aber nicht überraschend“, stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein fest. Entscheidend sei, dass nun nach dem Standort mit dem Anspruch der bestmöglichen Sicherheit gesucht werde. „Ich bin wie ein Großteil der Fachleute davon überzeugt, dass dies in Deutschland nur ein Standort sein kann, an dem die geologische Barriere die Hauptlast für die Isolation der hochradioaktiven Abfälle trägt“, macht Nüßlein deutlich. Und die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, ergänzt: „Für die CSU ist klar: Bei dem Ziel, den bestmöglichen Standort zu finden, wird sich mit Sicherheit ein Standort in einem einschlusswirksamen Gebirgsbereich durchsetzen. Nur so können wir den hohen Ansprüchen an eine sichere Umweltpolitik Rechnung tragen.“

Ein zügiges Verfahren ist aber auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, in denen sich derzeit die 15 zentralen und dezentralen Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen befinden. „Wichtig ist auch, dass die Bürgerinnen und Bürger an den Zwischenlagerstandorten eine echte Perspektive erhalten. Die Standortzwischenlager werden nicht zu faktischen Endlagern", so Mortler.

Mit der Verabschiedung des Standortauswahl-Fortentwicklungsgesetz wird der parteiübergreifende Konsens in der Endlagersuche fortgesetzt und eine jahrelange Debatte beendet. Durch das Gesetz werden das Auswahlverfahren und die dabei zu beachtenden wissenschaftsbasierten Kriterien für die sichere und dauerhafte Lagerung von Atomabfällen ‎festgelegt.

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