Neue Wirkstoffe und Innovationen bei Arzneimitteln auch künftig zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellen zu können – das ist Ziel eines Gesetzes, das die Abgeordneten am Donnerstag im Bundestag verabschiedet haben. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein erläutert im Interview die wichtigsten Maßnahmen.
Herr Nüßlein, bei dem verabschiedeten Gesetz geht es um die Arzneimittelversorgung. Warum ist hier eine Regelung nötig geworden?
Die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe trägt wesentlich zu einer besseren Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Damit der Standort Deutschland für die pharmazeutische Industrie weiterhin stark bleibt, hat die Bundesregierung mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie zwischen 2014 und 2016 mehrfach Gespräche geführt. Der Gesetzentwurf greift wichtige Anregungen auf, die im Rahmen dieses Pharmadialogs erarbeitet wurden.
© Henning Schacht
Was sieht das Gesetz konkret vor?
Mit dem Gesetz wollen wir sicherstellen, dass Innovationen und neue Wirkstoffe auch weiterhin möglichst schnell den Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wollen wir Preissteigerungen begrenzen.
Ärzte können sich künftig mithilfe eines Informationssystems besser über Fragen des Zusatznutzens informieren und erhalten damit eine Unterstützung bei ihren Therapieentscheidungen. Auch wollen wir Lieferengpässe bei Arzneimitteln in Krankenhausapotheken durch Meldepflichten und die Pflicht zur Bevorratung möglichst ausschließen. Daneben beenden wir die Ausschreibung von Impfstoffen und Zytostatika, um hier ebenfalls Unsicherheiten bei der Versorgung und zeitweilige Lieferprobleme zu vermeiden. Und wir haben die Vergütung der Apotheken für besondere Leistungen – wie zum Beispiel die Zubereitung von Rezepturen – erhöht. Dies sind nur einige der wichtigsten Maßnahmen.
Was konnten Sie im parlamentarischen Verfahren noch durchsetzen?
Hier möchte ich beispielhaft zwei wichtige Punkte nennen, die wir wieder aus dem Gesetzentwurf streichen konnten: Verzichtet wurde auf die ursprünglich vorgesehene Vertraulichkeit der Arzneimittelpreise und auf eine Umsatzschwelle, bei deren Überschreitung schon im ersten Jahr nach Markteinführung der zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung ausgehandelte Erstattungsbetrag greift. Die Vertraulichkeit hätte zu mehr Bürokratie und weniger Transparenz geführt. Die Umsatzschwelle hätte vor allem Hersteller von hochinnovativen Arzneimitteln belasten können.
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