Nach jahrelangen Diskussionen haben sich Bund und Länder auf eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Bayern profitiert dabei besonders. Auch sollen bestimmte Aufgaben neu verteilt werden. Über die weitreichenden Grundgesetzänderungen haben die Abgeordneten am Donnerstag in erster Lesung beraten.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nicht nur die finanziellen Weichen für unsere föderale Struktur in Deutschland neu stellen, sondern auch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern modernisieren“, machte Alois Rainer (CSU) in seiner Rede deutlich. Der Länderfinanzausgleich wird ab 2020 in seiner bisherigen zweistufigen Form abgeschafft: Zukünftig soll nur noch das den Ländern zustehende Umsatzsteuervolumen verteilt werden - in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Finanzkraft. Die Entflechtungsmittel fallen weg, es erfolgt aber ein finanzieller Ausgleich über einen Umsatzsteuerfestbetrag. Der Bund vergrößert seinen Beitrag: Er wird den Ländern ab 2020 gut 9,7 Milliarden Euro an Ausgleichsleistungen zukommen lassen. Die Zahlungen des Bundes werden jährlich leicht ansteigen, dabei aber unter dem Anstieg seiner Steuereinnahmen bleiben. „Der Bund ist den Ländern finanziell sehr weit entgegengekommen“, stellte Rainer fest. Und: „Ein Stück weit sind die Länder aber auch für ihr eigenes Glück verantwortlich.“
Bayern wird um 1,35 Milliarden Euro entlastet
Bayern, als das stärkste Geberland, wird um rund 1,35 Milliarden Euro im Vergleich zum bisherigen Länderfinanzausgleich (s. Grafik) entlastet. Aber auch alle anderen Bundesländer profitieren vom höheren Beitrag des Bundes. Die besonders finanzschwachen Länder Saarland und Bremen sollen Sanierungshilfen des Bundes erhalten, damit sie die Schuldenbremse ab 2020 einhalten können. Der Stabilitätsrat wird gestärkt und überwacht die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene. Der Bund soll bei Finanzhilfen für die Länder Einfluss auf die grundsätzliche Ausgestaltung der Länderprogramme erhalten. Zudem kann er Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen gewähren.
Reformen in der öffentlichen Verwaltung
Man wolle mit den geplanten Änderungen auch die Strukturen modernisieren, erklärte Rainer. Hierzu sind Reformen vorgesehen, um die öffentliche Verwaltung besser und effizienter zu gestalten. So ist ein zentrales Bürgerportal für öffentliche Online-Leistungen von Bund und Ländern geplant und in der Steuerverwaltung soll der gleichmäßige Steuervollzug verbessert werden. Zudem soll die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine beim Bund angesiedelte Infrastrukturgesellschaft überführt werden. Hier werde man aber im parlamentarischen Verfahren noch einmal genau hinschauen, stellte Rainer klar: „Denn es darf nicht dazu führen, dass gute Strukturen den Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes zum Opfer fallen“.
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